Eingetragene Personen (1)
Zweck
Übernahme, Halten und Verwalten von Beteiligungen, insbesondere von Handels-, Produktions- und Dienstleistungsgesellschaften; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.