Eingetragene Personen (2)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Lüftungsisolation und Brandschutz sowie sämtliche Arbeiten, welche direkt oder indirekt mit Isolationen in Verbindung stehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
SHAB-Chronik
01.06.2026
#ebc736af-b62a-4edc-931c-4e8e9318aaa6
Mutation
Mutation ISO-TAAN AG, Risch, neu ISO-TAAN AG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
ISO-TAAN AG in Liquidation
(ISO-TAAN SA en liquidation) (ISO-TAAN Ltd in liquidation)
Birkenstrasse 47
6343 Rotkreuz
(ISO-TAAN SA en liquidation) (ISO-TAAN Ltd in liquidation)
Birkenstrasse 47
6343 Rotkreuz
ISO-TAAN AG, in Risch, CHE-261.746.839, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 181 vom 19.09.2025, Publ. 1006437473). Firma neu: ISO-TAAN AG in Liquidation. Uebersetzungen der Firma neu: (ISO-TAAN SA en liquidation) (ISO-TAAN Ltd in liquidation). Mit Entscheid vom 26.05.2026, 09.15 Uhr, hat der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug über die Gesellschaft den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.
Tagesregister-Nr. 10270 vom 27.05.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 181, Datum: 19.09.2025
Kontaktstelle: Handelsregister- und Konkursamt des Kantons Zug
28.05.2026
#1ff99eca-5e84-4667-b026-1627cdab798f
KK01
Vorläufige Konkursanzeige ISO-TAAN AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 26.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.