CHE-112.716.287
IRB Holding AG in Liquidation
Basisinformationen
CHE-112.716.287
AG – Aktiengesellschaft
700'000.00 CHF
Datenstand:
17.06.2026 06:19 · Zefix ↗
Eingetragene Personen (0)
Keine eingetragenen Personen gefunden.
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Veräusserung und Verwaltung von Beteiligungen aller Art im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Darlehen gewähren, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Ferner kann sie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern.
SHAB-Chronik
16.06.2026
#e3567b5f-55e2-4482-aa6d-0610822ea43c
Mutation
Mutation IRB Holding AG, Zug, neu IRB Holding AG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
IRB Holding AG in Liquidation
IRB Holding AG, in Zug, CHE-112.716.287, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 228 vom 25.11.2025, Publ. 1006493786). Firma neu: IRB Holding AG in Liquidation. Aktien neu: 700 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 700 vinkulierte Namenaktien zu CHF 1'000.00]. Vinkulierung neu: Die statutarische Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist von Gesetzes wegen aufgehoben. Mit Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichts Zug vom 20.05.2026, 10.00 Uhr, wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Tagesregister-Nr. 11459 vom 11.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 228, Datum: 25.11.2025
Kontaktstelle: Handelsregister- und Konkursamt des Kantons Zug
11.06.2026
#2a736837-ccc0-4eec-88fd-6c6e14062ff5
KK01
Vorläufige Konkursanzeige IRB Holding AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum des Auflösungsentscheids: 20.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR
vormals in Zürich