Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt Montagen, Bauleitungen, Bauausführungen und Planungen in der Industrie- und Haustechnik und im Hoch- und Tiefbau im In- und Ausland durchzuführen sowie den Abbruch, die Demontagen und Entsorgung von Industrieanlagen inkl. zugehöriger Bauten sowie die Ausführungen von Transporten, Garten- und Landschaftsbau. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte im In- und Ausland tätigen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zusammenhängen oder der Förderung des Hauptzweckes dienen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmen beteiligen, Vertretungen übernehmen, Handel betreiben, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte eingehen, in denen Synergien mit dem Hauptzweck zu erzielen sind. Sie kann weiter Liegenschaften und Wertschriften erwerben und verkaufen.
SHAB-Chronik
14.08.2026
#8f563def-61f1-4cf5-a29e-0a2d72d14515
Mutation
Mutation Intermon GmbH, Interlaken, neu Intermon GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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Intermon GmbH in Liquidation
Jungfraustrasse 95
3800 Interlaken
Jungfraustrasse 95
3800 Interlaken
Intermon GmbH, in Interlaken, CHE-314.883.750, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 245 vom 18.12.2023, Publ. 1005912210). Firma neu: Intermon GmbH in Liquidation. Mit Entscheid des zuständigen Einzelgerichts vom 10.08.2026 wurde über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 10.08.2026, 10:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.
Tagesregister-Nr. 15204 vom 11.08.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 245, Datum: 18.12.2023
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Bern
12.08.2026
#92defe30-0c8c-4401-87de-335a403755d9
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Intermon GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 10.08.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.