CHE-186.070.667

Institut Menzingen

Basisinformationen

CHE-186.070.667
Hauptstrasse 11
6313 Menzingen
📍 Karte ↗
Verein
Datenstand: 23.05.2026 01:16 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (9)

in Ballwil, von Ballwil
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in St. Gallen, von Hildisrieden
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zug, von Zug
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Sattel, von Muotathal
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Menzingen, von Zürich
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Menzingen, von Dagmersellen
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Menzingen, von Menzingen
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Zürich
Präsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Menzingen, von Schönholzerswilen
Vizepräsidentin des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (6)

Ammann Elsbeth Klara Ausgetreten
in Menzingen, von Kirchberg (SG)
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 02.09.2025
Camenzind Alois Ausgetreten
in Ingenbohl, von Gersau
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 02.09.2025
in Menzingen, von Uzwil
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 11.01.2023
Rey Gisela Maria Ausgetreten
in Menzingen, von Ruswil
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 11.01.2023
Steiner Rosmarie Ausgetreten
in Menzingen, von Pfungen
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 11.01.2023
in Menzingen, von Glarus Nord
Vizepräsidentin des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 11.01.2023

Zweck

Der Verein sorgt fürsorgerisch und finanziell für die Schwestern der Schweizer Provinz der Schwestern vom Heiligen Kreuz Menzingen (die Schweizer Provinz). Er sorgt für den Unterhalt des hierzu auf ihn übertragenen Mutterhauses mit Klosterkirche und Grabstätte der Gründerin Sr. Bernarda Heimgartner in Menzingen, für den Unterhalt der weiteren hierzu auf ihn übertragenen Liegenschaften, für das übrige hierzu auf ihn übertragene Klostervermögen der Schweizer Provinz sowie die Unterstützung der Generalleitung der Schwestern vom Heiligen Kreuz Menzingen bei ihren Aufgaben. Er trägt den Geist und die Kultur der Schweizer Provinz in die Zukunft. lnsbesondere kann er sich an entsprechenden sozialen, gemeinnützigen und erzieherischen Projekten beteiligen, solche entwickeln, anstossen, begleiten und anderweitig unterstützen sowie Initiativen ergreifen, begleiten bzw. anderweitig unterstützen, welche die Gründung christlicher, ordensähnlicher Gemeinschaften in den eigenen Liegenschaften des Vereins zum Ziel haben. Er kann auch Angehörige oder Projekte ausländischer Provinzen der Schwestern zum Heiligen Kreuz Menzingen sowie, im In- und Ausland, weitere Personen und Projekte der römisch-katholischen Kirchengemeinschaft bzw. von Anstalten und Institutionen des römisch-katholischen Kultus unterstützen. Dies gilt auch für Projekte, welche der genannten Kirchengemeinschaft bzw. den genannten Anstalten oder Institutionen nahestehen. Zu diesem Zweck verwaltet und bewirtschaftet der Verein die hierzu auf ihn übertragenen Liegenschaften bzw. Vermögen und führt namentlich die damit verbundenen Betriebe. Der Verein kann Alters- und Pflegeheime betreiben, medizinische und paramedizinische Dienstleistungen aller Art anbieten, insbesondere Ergo-, Physio- und ähnliche Therapien, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Stiftungen, Kapital- und andere Gesellschaften gründen, sich an solchen beteiligen, Grundstücke, Rechte an Grundstücken sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten, bewirtschaften, veräussern und belasten sowie Grundstücke überbauen und unterhalten. Ausserdem kann er zugunsten ihm nahestehender Gesellschaften und Personen, welche weder Mitglieder des Vereins sind noch dessen Vorstand angehören, Finanzierungen gewähren, Sicherheiten aller Art stellen oder auf andere Weise Verpflichtungen solcher Gesellschaften bzw. Personen absichern oder garantieren sowie alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tãtigkeiten ausüben, die geeignet erscheinen, seinen Zweck zu fördern, mit diesem zusammenhängen oder im Interesse solcher Gesellschaften bzw. Personen sind. Die Mittel des Vereins sind ausschliesslich zum genannten Zweck zu verwenden; ihre Verwendung zu persönlichen Zwecken der Mitglieder des Vereins und/oder von Personen, die seinem Vorstand angehören, ist, soweit diese Verwendung den mit ihnen gemäss diesen Statuten vereinbarten Aufwand- und Auslagenersatz (vgl. Art. 18) übersteigt, ausgeschlossen.

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