Eingetragene Personen (1)
Zweck
Der Zweck der Gesellschaft besteht im Erwerb, Halten und in der Bewirtschaftung von Immobilien sowie weiteren Vermögenswerten. Sie ist befugt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften zu gründen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Verbindung setzen. Zudem kann die Gesellschaft Liegenschaften im In- und Ausland erwerben, belasten, veräussern oder verwalten. Ferner ist sie ermächtigt, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung durchzuführen sowie Garantien und Bürgschaften zugunsten von Tochtergesellschaften oder Dritten zu übernehmen.