Eingetragene Personen (2)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung, den Kauf und Verkauf, die Erstellung sowie die Vermietung von Immobilien. Die Gesellschaft kann sich an Gesellschaften im In- und Ausland beteiligen und alle Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Ferner kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen.