Zweck
Betrieb von Imbiss- und Takeaway-Geschäften und Gastronomieunternehmungen, insbesondere an Bahnhöfen sowie Handel mit Waren aller Art, insbesondere im Bereich der Gastronomie; kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern, Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 28.05.2026.