Eingetragene Personen (9)
in Kölliken, von Stein (AG)
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Weiach, von St. Gallen
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Birmensdorf ZH, von St. Gallen
Mitglied des Vorstandes und Kassier
Kollektivunterschrift zu zweien
in Vernier, von Vernier
Präsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Vernier, von Vernier
Vizepräsidentin des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (1)
Waraich Dr. Abdul Waheed
Ausgetreten
in Birmensdorf ZH, von St. Gallen
Mitglied des Vorstandes und Aktuar
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 10.04.2025
Zweck
Der Verein verfolgt ausschliesslich und unwiderruflich gemeinnützige Zwecke. Der Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Dies wird insbesondere dadurch verwirklicht: a) dass Menschen, die Opfer von kriegerischen Auseinandersetzungen Vertreibung, Überfällen, Verfolgung, sonstiger Gewalt, Epidemien, Hungersnot oder Naturkatastrophen geworden sind, vom Verein 1. Nahrungsmittel, Bekleidung, Unterkünfte und finanzielle Zuwendungen erhalten; 2. medizinische Versorgung und juristische Unterstützung sowie eine Ausbildung erhalten; 3. Hilfe bei der Beseitigung von Schäden an ihren Unterkünften und Arbeitsmitteln sowie bei der Herstellung für eine menschenwürdige Existenz erforderlichen Lebensverhältnisse erhalten; b) dass mildtätige Organisationen und Einrichtungen im Ausland und vor Ort durch persönliche und/oder finanzielle Leistungen beim Aufbau sowie bei der Instandhaltung und Ausstattung von Krankenhäusern, Schulen, sonstigen Bildungseinrichtungen und anderen sozialen Einrichtungen unterstützt werden, sofern eine dem Vereinszweck entsprechende Verwendung der Unterstützungsleistungen durch den Verein kontrolliert werden kann oder die Empfänger einen Status haben, der ihre Unterstützung ermöglicht, ohne dass dadurch die Steuerbegünstigung des Vereins gefährdet wird. Bei der Unterstützung der mildtätigen Organisationen und Einrichtungen im Ausland wird der Verein in erster Linie mit staatlichen Stellen sowie zwischenstaatlichen und übernationalen Hilfsorganisationen zusammenarbeiten und sich nach Möglichkeit und bei Verdachtsmomenten durch Rückfragen bei den diplomatischen Vertretungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft in den betreffenden Ländern vergewissern, dass gegen die Tätigkeit der unterstützten Organisationen und Einrichtungen keine Bedenken bestehen.