Eingetragene Personen (0)
Keine eingetragenen Personen gefunden.
Ehemals eingetragene Personen (3)
bis 26.11.2025
bis 14.10.2025
Thüler Hans Peter
Ausgetreten
in Aesch, von Landiswil
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
bis 19.12.2022
Zweck
Erbringung von umfassenden Beratungsdienstleistungen, insbesondere im Bereich der Hotellerie und Gastronomie. Die Dienstleistungen umfassen unter anderem die Finanzberatung, Personalmanagement, Umsetzung von Digitalisierungsprozessen, Marketingberatung und strategische Unterstützung. Zudem entwickelt die Gesellschaft innovative Softwarelösungen zur Unterstützung dieser Prozesse und der Digitalisierung und handelt mit diesen oder vergibt entsprechende Lizenzen. Kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen, ferner Grundstücke und Wertschriften im In- und Ausland erwerben, halten und veräussern, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen und Darlehen gewähren, ausserdem Grundstücke, Patente, Lizenzen und Verlagsrechte erwerben, verwalten und veräussern.
SHAB-Chronik
22.05.2026
#6909b0e9-b82a-4052-9c80-847001201eb0
KK01
Vorläufige Konkursanzeige HTS Experts AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum des Auflösungsentscheids: 24.04.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR
Konkursamt Küssnacht und Gersau
Seemattweg 6
6403 Küssnacht am Rigi
Telefon: 041 854 02 43
Mail: konkursamt@kuessnacht.ch
Seemattweg 6
6403 Küssnacht am Rigi
Telefon: 041 854 02 43
Mail: konkursamt@kuessnacht.ch