CHE-269.063.365
holivents GmbH in Liquidation
Eingetragene Personen (1)
in Merligen (Sigriswil), von Zollikon
Gesellschafterin und Geschäftsführerin
Einzelunterschrift
Zweck
Zweck der Gesellschaft ist die Organisation von Events aller Art privater und öffentlicher Natur, die Übernahme und der Betrieb von Gastrobetrieben und Hotels sowie die Vermietung von Ferienwohnungen/-häusern. Sie kann zudem mit Waren, vor allem Lebensmittel und zugehörige Objekte, handeln. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.
SHAB-Chronik
05.06.2026
#d3eac90a-0fad-4ea4-9757-63ea18fc0c1a
Mutation
Mutation holivents GmbH, Sigriswil, neu holivents GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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holivents GmbH in Liquidation
c/o Marlies Claire Simonetta Widmer
Seestrasse 222
3658 Merligen
c/o Marlies Claire Simonetta Widmer
Seestrasse 222
3658 Merligen
holivents GmbH, in Sigriswil, CHE-269.063.365, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 121 vom 25.06.2021, Publ. 1005228157). Firma neu: holivents GmbH in Liquidation. Mit Entscheid des zuständigen Einzelgerichts vom 01.06.2026 wurde über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 01.06.2026, 15:30 Uhr, der Konkurs eröffnet.
Tagesregister-Nr. 10349 vom 02.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 121, Datum: 25.06.2021
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Bern
03.06.2026
#10daad75-a563-435e-a581-cfd657cf5374
KK01
Vorläufige Konkursanzeige holivents GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 01.06.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.