Eingetragene Personen (2)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Bauarbeiten aller Art, insbesondere Umbauten, Renovationen, Sanierungen, Maler-, Gipser- und Plattenlegerarbeiten. Sie kann damit zusammenhängende Dienstleistungen erbringen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft kann ferner Grundstücke, Wertschriften, Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, halten, verwalten und veräussern sowie Handel mit Waren alter Art betreiben. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
SHAB-Chronik
30.06.2026
#19983e92-b8cd-4a09-9dd7-11b8657cbf2c
Mutation
Mutation HOFI Bau GmbH, Emmen, neu HOFI Bau GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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HOFI Bau GmbH in Liquidation
Schooswaldstrasse 12
6020 Emmenbrücke
Schooswaldstrasse 12
6020 Emmenbrücke
HOFI Bau GmbH, in Emmen, CHE-256.231.699, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 185 vom 25.09.2023, Publ. 1005844520). Firma neu: HOFI Bau GmbH in Liquidation. Mit Entscheid der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Hochdorf, Abteilung 1, vom 24.06.2026 ist über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 24.06.2026, 11:00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Tagesregister-Nr. 6513 vom 25.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 185, Datum: 25.09.2023
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
25.06.2026
#8278e797-3500-4fae-8c53-d3941dd7aac2
KK01
Vorläufige Konkursanzeige HOFI Bau GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 24.06.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.