Eingetragene Personen (12)
in Yverdon-les-Bains, von Chavannes-le-Chêne
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Brütten, von Werthenstein
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schinznach, von Veltheim (AG)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Niederrohrdorf, von Luzern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Brütten, von Dagmersellen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (8)
bis 04.03.2026
Vogt Rafaela
Ausgetreten
in Hünenberg, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 06.12.2024
bis 20.09.2024
Wagner Katrin
Ausgetreten
in Suhr, von Walliswil bei Wangen
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 20.09.2024
bis 08.03.2023
Thürwächter Nathalie
Ausgetreten
in Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 08.03.2023
Vogt Rafaela
Ausgetreten
in Zürich, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 28.07.2022
Lapadula Alessio
Ausgetreten
in Regensdorf, von Zürich
stellvertretender Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 28.12.2021
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzliche Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigen fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.