Eingetragene Personen (12)
in Affoltern am Albis, von Oberengstringen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Montlingen (Oberriet (SG)), von Oberriet (SG)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Sax (Sennwald), von Sennwald
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wollerau, von Adligenswil
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (7)
bis 29.12.2025
Klein Dr. Stefan
Ausgetreten
in Schellenberg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 12.03.2025
bis 31.03.2023
Schwerzmann Urs
Ausgetreten
in Balgach, von Balgach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2023
Gillner Matthias
Ausgetreten
in Grabs, von Grabs
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2023
bis 26.04.2021
bis 09.07.2018
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und des liechtensteinischen BPVG und ihrer Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich und/oder finanziell eng verbundenen Unternehmen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Zu diesem Kreisgehören insbesondere die Martin Hilti Familien-Treuhänderschaft, sowie jeder Begünstigte (inklusive ihre Hinterbliebenen) der Martin Hilti Familien-Treuhänderschaft, die Hilti Befestigungstechnik AG, Buchs und die Hilti (Schweiz) AG, Adliswil. Des Weiteren gelten als verbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung die Hilti Foundation, Schaan, die Hilti Family Foundation Liechtenstein, Schaan, die Hilti Art Foundation, Schaan und die Ursula Zindel-Hilti Foundation, Schaan. Bevor ein weiteres verbundenes Unternehmen aufgenommen werden kann, hat der Stiftungsrat hierüber zu entscheiden, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des Stiftungszwecks. Der Anschluss von verbundenen Unternehmen erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit.Der Stiftungszweck kann erfüllt werden durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind; durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss; durch eine Altersspareinrichtung mit ergänzender Risikoversicherung. Die Stiftung kann Beiträge, Leistungen oder Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.