CHE-114.342.275
Hilfsstiftung des Arbeitsheims Amriswil
Eingetragene Personen (4)
in Steckborn, von Olten und Reutigen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zuzwil SG, von Niederbüren und Oberbüren
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Zweck
Die Stiftung kann nach Ermessen des Stiftungsrates Leistungen erbringen: Zu Gunsten von Mitarbeitern/Bewohnern des ABA genereller Art oder in Einzelfällen, deren konkrete Umstände dies rechtfertigen. Diese Leistungen sind im Verhältnis zu jenen der Hilfskasse der Genossenschaft subsidiär; Zu Gunsten der Institution ABA, namentlich durch Beiträge an Investitionen für betriebliche Liegenschaften, Betriebseinrichtungen etc., auszurichten in der Form von Darlehen oder Beiträgen à fonds perdu. Diese Leistungen sollen der Verbesserung von Wohnheim, Werkstätten und Freizeitanlagen des ABA dienen; Für weitere in analogem Sinn zu den vorstehenden Zweckbestimmungen unterstützungswürdige Vorhaben mit Bezug zum ABA.