CHE-109.811.614
Hilfsfonds der Familienheim-Genossenschaft Zürich
Eingetragene Personen (5)
in Zürich, von Oberegg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Freienbach
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Zernez
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (1)
Müllhaupt Sarah
Ausgetreten
in Zürich, von Bergdietikon
Mitglied des Stiftungsrates und Aktuarin
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 12.03.2025
Zweck
Der Zweck der Stiftung ist die Hilfe an Mieterinnen und Mieter sowie Angestellte der Stifterin. Die Hilfe soll in besonderen Notfällen, wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod in der Familie, grosse Familienlasten, Invalidität oder dergleichen, erfolgen und kann in einer Mietzinsermässigung oder in anderer Form bestehen. Die Stiftung kann Beiträge an Einrichtungen und Institutionen ausrichten, die Leistungen für die Begünstigten gemäss Abs. 1 erbringen. Diese Beiträge dürfen in der Regel 25 Prozent der jährlichen Einnahmen der Stiftung nicht übersteigen. Ein rechtlicher Anspruch auf Unterstützung besteht nicht.