Eingetragene Personen (2)
Zweck
Der Zweck der Gesellschaft ist a) der Erwerb, das Halten, Verwalten sowie das Veräussern von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland; b) die Verwaltung und Beratung von Unternehmen im In- und Ausland; c) der Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Wertschriften und ähnlichen Vermögenswerten; d) die Abwicklung von Finanzierungs- und Treuhandgeschäften. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie Vermögensanlagen anderer Art tätigen.