Eingetragene Personen (6)
in Zürich, von Morschach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in St. Gallen, von Reiden
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (10)
bis 16.02.2026
bis 16.02.2026
bis 16.02.2026
bis 16.02.2026
Kapoor Sunil Kumar
Ausgetreten
in Singapore
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 16.02.2026
Schnittker Jean Anne
Ausgetreten
in München
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 16.02.2026
Bartesaghi Claudio
Ausgetreten
in Meilen, von Castel San Pietro
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 16.02.2026
bis 16.02.2026
bis 16.02.2026
Kaldowski Arnd
Ausgetreten
in Unterägeri
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 16.02.2026
Zweck
Die Stiftung bezweckt: a) weltweit Aufklärung zum Thema Hören bzw. Hörverlust zu leisten und so zur Prävention von Hörschädigungen und zu einem verbesserten Umgang mit Hörverlust beizutragen. b) durch Technologie und finanzielle Unterstützung Gruppen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen zu fördern, die sich für die Verbesserung der Lebensqualität von Hörgeschädigten und deren Umfeld sowie die Prävention von Hörschädigungen einzusetzen. Die finanziell unterstützten Institutionen müssen mit den von der Stiftung erhaltenen Mittel im Sinne des Schweizer Steuerrechts gemeinnützig tätig bzw. steuerbefreit sein. c) ausgewählte Personen mit Hörproblemen sowie deren Umfeld zu unterstützen. d) wissenschaftliche Studien und Forschungsprojekte zu gesundem und beeinträchtigtem Hören sowie zum Umgang mit und zur Auswirkung von Hörproblemen zu fördern. e) allgemein im Interesse der weiteren Entwicklung und des Wohls von Menschen mit Hörproblemen tätig zu sein, insbesondere sowie die Integration von Hörbehinderten in die Welt der Hörenden sowie das Verständnis der Gesellschaft über die Bedeutung von gutem Hören zu fördern als auch der Diskriminierung von Hörbehinderten in der Gesellschaft entgegenzutreten. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann zur Erreichung ihres Zwecks unternehmerische Fördermodelle gemäss Praxishinweis vom 1. Februar 2024 zu Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit (Zürcher Steuerbuch Nr. 61.1) einsetzen.