Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Spenglerei sowie die Planung und Ausführung von Flachbedachungen, Flachdachsanierungen, Blitzschutzanlagen und Fassadenverkleidungen, Unterhaltsreinigungen in allen Bereichen, sowie den Handel mit Waren aller Art, im In- und Ausland. Sie kann zudem jede andere Tätigkeit ausüben oder Geschäfte abschliessen die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern oder direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann selbst Beteiligungen und Rechte aller Art erwerben und halten sowie Investitions- oder Finanzierungsgeschäfte im In- und Ausland in eigenem Namen oder für Dritte tätigen. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.
SHAB-Chronik
05.06.2026
#d4ffe52e-568c-495c-b4df-8d7264bf82c1
Mutation
Mutation HBTEC TA GmbH, Oftringen, neu HBTEC TA GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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HBTEC TA GmbH in Liquidation
Luzernerstrasse 18
4665 Oftringen
Luzernerstrasse 18
4665 Oftringen
HBTEC TA GmbH, in Oftringen, CHE-338.529.552, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 95 vom 17.05.2024, Publ. 1006034702). Firma neu: HBTEC TA GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zofingen vom 26.05.2026 ist über diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 26.05.2026, 09:00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Tagesregister-Nr. 7897 vom 02.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 95, Datum: 17.05.2024
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Aargau
27.05.2026
#dc77bade-6d09-4be4-a857-987bacac57da
KK01
Vorläufige Konkursanzeige HBTEC TA GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 26.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG). /kj