Eingetragene Personen (1)
Ehemals eingetragene Personen (5)
bis 22.01.2026
bis 26.08.2024
bis 26.08.2024
bis 23.07.2024
bis 07.12.2018
Zweck
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Vorschriften des AIA, Beratung von natürlichen und juristischen Personen im Zusammenhang mit internationalen Compliance Vorschriften und internationalen steuerlichen Auswirkungen, Planung, Projektierung und Bearbeitung von Konzeptionen sowie Halten von Beteiligungen aller Art, im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann im Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, verwalten und veräussern, Zweigniederlassungen und Agenturen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Gesellschaften beteiligen.
SHAB-Chronik
02.06.2026
#aec64dc9-ac6a-4c4d-a42b-fb68d52921f5
Mutation
Mutation HATECA AG, Hünenberg, neu HATECA AG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
HATECA AG in Liquidation
Bösch 106
6331 Hünenberg
Bösch 106
6331 Hünenberg
HATECA AG, in Hünenberg, CHE-157.233.016, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 14 vom 22.01.2026, Publ. 1006546598). Firma neu: HATECA AG in Liquidation. Aktien neu: 1'000'000 Namenaktien zu CHF 0.10 [bisher: 1'000'000 vinkulierte Namenaktien zu CHF 0.10]. Vinkulierung neu: Die statutarische Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist von Gesetzes wegen aufgehoben. Mit Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichts Zug vom 05.05.2026, 10.00 Uhr, wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Tagesregister-Nr. 10389 vom 28.05.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 14, Datum: 22.01.2026
Kontaktstelle: Handelsregister- und Konkursamt des Kantons Zug
28.05.2026
#d3cd41e9-05c1-4527-a876-4af97b16cd23
KK01
Vorläufige Konkursanzeige HATECA AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum des Auflösungsentscheids: 05.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR
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