CHE-447.042.048

Hartec Quality GmbH in Liquidation

Basisinformationen

CHE-447.042.048
Oberfeldstrasse 13
5722 Gränichen
📍 Karte ↗
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
20'000.00 CHF
Datenstand: 24.05.2026 08:12 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (1)

in Gränichen
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt Montagen, Rückbau und Sanierungen von bauschadstoffbelasteten Bauten bei Ausbrüchen und Ausräumungen von Gebäuden und Anlagen sowie deren fachgerechte Entsorgung. Im Weiteren werden Umbau-, Entkernungs- und Abbrucharbeiten aller Art angeboten sowie Beratungen und Dienstleistungen in diesem Zusammenhang. Ferner kann sich die Gesellschaft mit der Planung, Projektierung und Ausführung von Neu- und Umbauten sowie Renovationen für eigene oder fremde Rechnung befassen und Baumanagementaufgaben sowie Bau- und Projektleitungsmandate übernehmen. Weiter bezweckt die Gesellschaft die Ausübung von Treuhandgeschäften für das Baugewerbe, insbesondere bezüglich der Organisation, Planung, Durchführung und Verwaltung von Neubauten und Gesamtüberbauungen; zudem kann sie Dienstleistungen im Bereich Haustechnik und Bauhandwerksarbeiten erbringen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen.

SHAB-Chronik

22.05.2026 #da5d5902-b172-4a93-98fe-27697f4cd75b
KK04
Kollokationsplan und Inventar Hartec Quality GmbH Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 11.06.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 01.06.2026

Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau

Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Aarau, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden./am

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