Eingetragene Personen (12)
in Zürich, von Entlebuch
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Frick, von Obermumpf
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Efringen-Kirchen, von Murgenthal
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Binningen, von Basel und Endingen
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zeglingen, von Zeglingen
stellvertretender Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Basel, von Langenthal
Vizepräsidentin des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (10)
Pellaud Irène Marie Jeanne
Ausgetreten
in Kaiseraugst, von Val de Bagnes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.10.2025
Bitterli Martin
Ausgetreten
in Pratteln, von Pratteln
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 01.10.2025
Hausammann Joachim
Ausgetreten
in Muttenz, von Wohlen bei Bern
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 01.10.2025
Müller Daniel
Ausgetreten
in Basel, von Murgenthal
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 27.09.2023
bis 08.09.2022
Saner Schweizer Dorothea
Ausgetreten
in Basel, von Basel
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 08.09.2022
Leuthardt Peter
Ausgetreten
in Oberwil, von Arlesheim
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 08.09.2022
Meury Roman
Ausgetreten
in Allschwil, von Basel
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 26.09.2019
Pegoraro Sabine
Ausgetreten
in Pfeffingen, von Wädenswil und Basel
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 16.08.2018
Thiel Dr. David
Ausgetreten
in Basel, von Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 16.08.2018
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt, in Ausführung der Bestimmungen des zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt abgeschlossenen Gründungsvertrages vom 26.11.1954, 04./07.07.1955, das in der Hard (Gemeindebann Muttenz) vorhandene natürliche und mit vorgereinigtem Rheinwasser künstlich angereicherte Grundwasser als Trinkwasser und vorgereinigte Rheinwasser als Brauchwasser zu gewinnen und den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt abzugeben.