CHE-109.457.352

Hans Ripper Stiftung

Basisinformationen

CHE-109.457.352
c/o Stefan Hildebrand
Lehnstrasse 37
9450 Lüchingen
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 24.05.2026 00:16 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (5)

in Altstätten SG (Altstätten), von Buchs (SG)
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Altstätten SG (Altstätten), von Altstätten
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Altstätten SG (Altstätten), von Berneck
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Lüchingen (Altstätten), von Cham
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Rebstein
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (7)

Hanselmann Christoph Ausgetreten
in Altstätten SG (Altstätten), von Altstätten
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 09.05.2025
Loher Anton Ausgetreten
in Oberriet SG, von Oberriet (SG)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 09.05.2025
Arnold Sonja Ausgetreten
in Eichberg
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 09.05.2025
in Hinterforst (Altstätten), von Oberriet SG
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 20.01.2023
Frei Alfred Anton Ausgetreten
in Altstätten, von Diepoldsau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 20.01.2023
Pinardi Lino Emilio Ausgetreten
in Lüchingen (Altstätten), von Altstätten
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 20.01.2023
Hangartner Paul Josef Ausgetreten
in Altstätten, von Altstätten
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 06.12.2019

Zweck

Die Stiftung bezweckt: die Bilder und Kunstwerke, die ihr gehören, als Sammlung zu erhalten; die Bilder und Kunstwerke, die ihr gehören, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen; die Forschung über Hans Ripper und seine Bilder und Kunstwerke zu fördern. Verfügt die Stiftung über mehr Mittel, als für die Erhaltung und Ausstellung der Bilder sowie die Erforschung von Leben und Werk von Hans Ripper erforderlich sind, kann sie weitere Bilder und Kunstgegenstände erwerben sowie kulturelle Anliegen aller Art nach dem pflichtgemässen Ermessen des Stiftungsrates unterstützen. Die Stiftung entscheidet, in welcher Form die Bilder und andere Kunstgegenstände, die der Stiftung gehören, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und die Mittel der Stiftung verwendet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.]

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