Zweck
Die Stiftung ist eine Familienstiftung nach Art. 335 Abs. 1 ZGB. Sie bezweckt das Leisten von Beiträgen an Ausbildung und Ausstattung der Familienangehörigen des Stifters wie auch Unterstützung der Geschwister im Falle von Bedürftigkeit, Alter, Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit, sowie Gewährung von Darlehen.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 26.05.2026.