Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Führung und Verwaltung von Gastrobetrieben sowie den Handel mit Konsum- und Investitionsgütern aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.
SHAB-Chronik
03.07.2026
#256f1920-63dd-482c-ba24-8b125651af56
KK10
Wiedererwägung Konkurseröffnungsentscheid
↓ Details
Mit Entscheid vom 1. Juli 2026 hat das Kreisgericht Toggenburg, in Wiedererwägung des Entscheides betr. Konkurseröffnung vom 29. Juni 2026 das Verfahren inf. Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben. Die Schuldnerin kann ab sofort wieder frei über ihr Vermögen verfügen.
01.07.2026
#8b133a27-ff94-4bff-a83c-441bc3ceb44b
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Hadom Gastro Betriebe AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 29.06.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.