Eingetragene Personen (2)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen. Sie kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundstücke, Wertschriften, Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, halten, verwalten und veräussern, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Sie kann ferner Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.