CHE-411.433.670
grischabox GmbH in Liquidation
Eingetragene Personen (0)
Keine eingetragenen Personen gefunden.
Zweck
Die Bereitstellung, Zurverfügungstellung und Verwaltung von Lagerflächen; Zurverfügungstellung von kommerziellen und administrativen Flächen; Transport und Logistikdienstleistungen sowie erweiterte Dienstleistungen für die Bau- und Eventbranche; Vermietung von Fahrzeugen; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.
SHAB-Chronik
29.06.2026
#f0e7c3cc-ff50-48d8-833b-eac354d1e056
Mutation
Mutation grischabox GmbH, Trimmis, neu grischabox GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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grischabox GmbH in Liquidation
Herawisweg 38
7203 Trimmis
Herawisweg 38
7203 Trimmis
grischabox GmbH, in Trimmis, CHE-411.433.670, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 160 vom 21.08.2013, S.0, Publ. 1036921). Firma neu: grischabox GmbH in Liquidation. Mit Entscheid vom 22.06.2026 hat der Einzelrichter SchKG des Regionalgerichts Landquart über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 22.06.2026, 17:00 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.
Tagesregister-Nr. 3154 vom 24.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 160, Datum: 21.08.2013
Kontaktstelle: Grundbuchinspektorat und Handelsregister (GIHA)
25.06.2026
#12bfeda6-b862-4af8-9212-b0f9cf057d6f
KK01
Vorläufige Konkursanzeige grischabox GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 22.06.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.