Eingetragene Personen (7)
in Grindelwald, von Plateau de Diesse
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Grindelwald, von Grindelwald
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Grindelwald, von Grindelwald
Präsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (3)
Grossniklaus Stefan
Ausgetreten
in Grindelwald, von Beatenberg
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 04.09.2025
Zihlmann Daniel
Ausgetreten
in Matten b. Interlaken (Matten bei Interlaken), von Reiden
Vizepräsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.09.2025
Baumann Peter
Ausgetreten
in Grindelwald, von Grindelwald
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 01.09.2023
Zweck
Der Verein bezweckt die Organisation, Entwicklung und Förderung eines nachhaltigen Tourismus im Interesse der Einwohner und Gäste von Grindelwald. Er ist verantwortlich für die Festlegung der Strategie der Gestaltung, Ausführung und Weiterentwicklung des touristischen Marketings (Angebot, Kommunikation, Marktbearbeitung) auf lokaler und regionaler Ebene. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere: Betrieb des Tourist Centers als Geschäftsstelle und als umfassendes Informations-, Reservations- und Verkaufszentrum touristischer Leistungen; Planung, Entwicklung und Qualitätskontrolle von touristischen Angeboten; Organisation und Durchführung von Gästeprogrammen und Anlässen von lokaler und regionaler Bedeutung; Initiieren, Mitorganisation und Vermarktung von imagefördernden Anlässen mit nationaler oder internationaler Ausstrahlung; Marktbearbeitung im In- und Ausland; Koordination und Unterstützung der dem Vereinszweck dienenden Bestrebungen von Dritten; Beratung seiner Mitglieder in touristischen und betrieblichen Fragen; Mitbestimmung der Tourismuspolitik und Mitsprache bei allen tourismuspolitisch wichtigen Fragen der Gemeinde Grindelwald; Förderung des Tourismusverständnisses und Pflege der Beziehungen zu Bevölkerung, Behörden und Vereinen; Pflege der Beziehungen und Zusammenarbeit mit Leistungsträgern, Reiseorganisationen, Medien, Verbänden und Organisationen aller Art sowie Privaten, die der Förderung des Tourismus dienen können; Einzug, Verwaltung und Verwendung der Gelder gemäss Kurtaxen-Reglement der Gemeinde Grindelwald; Der Verein setzt sich für den Erhalt von touristisch wertvollen Naturschönheiten und Kulturgütern ein. Der Verein kann Teile der genannten Tätigkeiten an die regionale Tourismusorganisation delegieren oder auslagern.