Zweck
Beteiligung an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland mit Ausnahme von Beteiligungen, welche durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ("Lex Friedrich") untersagt sind.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 15.06.2026.