Eingetragene Personen (14)
in Mollis (Glarus Nord), von Busswil bei Melchnau
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
in Näfels (Glarus Nord), von Glarus Nord
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
in Niederurnen (Glarus Nord), von Eggersriet
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
Ehemals eingetragene Personen (9)
Walt Andrea Lydia
Ausgetreten
in Nidfurn (Glarus Süd), von Appenzell
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 09.03.2026
Hackethal Dr. Stephanie
Ausgetreten
in Schwanden GL (Glarus Süd), von Zürich
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 09.03.2026
bis 09.03.2026
Gallati Patrik
Ausgetreten
in Näfels (Glarus Nord), von Glarus Nord
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 09.03.2026
Cornelli Cyrill Giovanni
Ausgetreten
in Hätzingen (Glarus Süd), von Glarus Süd
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 09.03.2026
Staub Peter
Ausgetreten
in Mollis (Glarus Nord), von Glarus Nord
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 09.03.2026
Bosshard Doris
Ausgetreten
in Netstal (Glarus), von Glarus Nord
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 09.03.2026
Hefti Alexandra
Ausgetreten
in Oberurnen (Glarus Nord), von Glarus
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 09.03.2026
bis 09.03.2026
Zweck
Die Stiftung führt im Rahmen des Bundesrechts die berufliche Vorsorge für die Behördenmitglieder, das Personal der Kantonalen Verwaltung und der Kantonalen Anstalten, der Sozialversicherungen Glarus sowie für die vom Kanton besoldeten und an den vom Kanton anerkannten Berufsschulen und Sonderschulen angestellten Lehrpersonen durch. Die Stiftung bezweckt den beruflichen Vorsorgeschutz ihrer Versicherten sowie deren Angehörigen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Leistungen entsprechen mindestens denjenigen des BVG und der weiteren Bestimmungen des Bundesrechts. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über die Leistungen, die Finanzierung und die Kontrolle der Stiftung sowie über die Organisation und Verwaltung. Die Reglemente können unter Wahrung der erworbenen Ansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und deren Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Der Stiftungsrat kann mit anderen öffentlich- oder privatrechtlichen Institutionen, welche öffentliche Funktionen wahrnehmen, den Anschluss für das in ihrem Dienst stehende Personal vertraglich vereinbaren. Anschlussvereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selber Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
SHAB-Chronik
06.07.2026
#bdf4eed0-0b7d-4321-a30e-ba14aaebfbe7
Mutation
Mutation Glarner Pensionskasse, Glarus
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
Glarner Pensionskasse
Hauptstrasse 14
8750 Glarus
Hauptstrasse 14
8750 Glarus
Glarner Pensionskasse, in Glarus, CHE-111.755.385, Besondere Rechtsformen (SHAB Nr. 46 vom 09.03.2026, Publ. 1006590160). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Egger, Thomas Andreas, von Eggersriet, in Niederurnen (Glarus Nord), Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bürgin, David, von Reigoldswil, in Niederurnen (Glarus Nord), Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.
Tagesregister-Nr. 660 vom 01.07.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 46, Datum: 09.03.2026
Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Glarus