CHE-322.572.105
GG Bodensysteme GmbH in Liquidation
Eingetragene Personen (1)
Ehemals eingetragene Personen (1)
bis 27.01.2026
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt das Ausführen von Baudienstleistungen an Wohn- Gewerbe- und Industriebauten, insbesondere im Bereich von Bodenbau. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
SHAB-Chronik
04.08.2026
#ce2b141d-bd87-4305-99a5-eb04f3867549
Mutation
Mutation GG Bodensysteme GmbH, Dübendorf, neu GG Bodensysteme GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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GG Bodensysteme GmbH in Liquidation
Usterstrasse 61
8600 Dübendorf
Usterstrasse 61
8600 Dübendorf
GG Bodensysteme GmbH, in Dübendorf, CHE-322.572.105, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 17 vom 27.01.2026, Publ. 1006550581). Firma neu: GG Bodensysteme GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 28.07.2026 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Uster über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 28.07.2026, 09.00 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.
Tagesregister-Nr. 36586 vom 30.07.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 17, Datum: 27.01.2026
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
29.07.2026
#8e4f38f7-097c-4d1b-a42f-0d70cd2b7c77
KK01
Vorläufige Konkursanzeige GG Bodensysteme GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 28.07.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.