CHE-108.652.419
Genossenschaft Reberhaus Bolligen
Eingetragene Personen (8)
in Bolligen, von Scheuren
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bolligen, von Schwarzenburg
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
in Bolligen, von Bowil
Präsidentin der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bolligen, von Winterthur
Vizepräsident der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bolligen, von Winterthur
Vizepräsident der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (8)
Cina Alphons Gabriel
Ausgetreten
in Hinterkappelen (Wohlen bei Bern), von Salgesch
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 10.07.2025
Blättler Müller Barbara
Ausgetreten
in Bolligen, von Wolfenschiessen
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 10.07.2025
Freiburghaus-Gerber Daniela
Ausgetreten
in Bolligen, von Neuenegg
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 10.07.2025
Schmied Gerhard
Ausgetreten
in Bolligen, von Liesberg
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 10.09.2024
Zysset Thomas
Ausgetreten
in Bolligen, von Heiligenschwendi
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 10.09.2024
Zwahlen Verena
Ausgetreten
in Bolligen, von Rüeggisberg
Präsidentin der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 10.09.2024
Grütter Anita
Ausgetreten
in Bolligen, von Seeberg
Vizepräsidentin der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 10.09.2024
Haldimann-Sturm Senta Christine
Ausgetreten
in Bolligen, von Bowil
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 02.03.2022
Zweck
Die Genossenschaft bezweckt die Förderung eines aktiven, alle Bevölkerungskreise erfassenden Gemeindelebens in gemeinsamer Selbsthilfe ihrer Mitglieder. Zu diesem Zweck betreibt die Genossenschaft das Reberhaus in Bolligen, bestehend aus Saal, Nebenräumen, Sitzungszimmern, Ofenhaus und dem alte Löschgerätemagazin sowie dem dazugehörenden Umschwung ohne Spielplatz gemäss Planbeilage (Anhang I). Die Genossenschaft verpflichtet sich zur Durchführung von vielfältigen, öffentlichen Kulturveranstaltungen. Ferner kann sie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern oder damit im Zusammenhang stehen. Das Reberhaus steht den Vereinen, kulturellen Institutionen, privaten und juristischen Personen sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften zur mietweisen Verfügung. Die Genossenschaft ist politisch und konfessionell neutral.