CHE-105.795.784
Genossenschaft Lenk Bergbahnen
Eingetragene Personen (10)
in Lenk im Simmental (Lenk), von St. Stephan
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
in Boden b. Lenk (Lenk), von Adelboden
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
in Lenk im Simmental (Lenk), von Poschiavo
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
in Lenk im Simmental (Lenk), von Hochdorf
Präsident der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Lenk im Simmental (Lenk), von Blumenstein
Sekretärin (Nichtmitglied)
Kollektivunterschrift zu zweien
in Lenk im Simmental (Lenk), von Lauenen
Vizepräsident der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (2)
Grunder Caroline
Ausgetreten
in Therwil, von Riehen
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 18.06.2021
Klopfenstein Katja
Ausgetreten
in Matten (St. Stephan), von Schangnau
Sekretärin (Nichtmitglied)
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 18.06.2021
Zweck
Die Genossenschaft bezweckt die Erstellung, die Verwaltung und die Vermietung von touristischen Infrastrukturanlagen, das Führen von Nebenbetrieben und das Halten und Verwalten von Beteiligungen und alle damit verbundenen Investitionsgeschäfte sowie das Halten und Verwalten von immateriellen Gütern. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen im Inland errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Sie kann Grundstücke erwerben und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Genossenschaft ist Teil einer Gruppe und kann bei der Verfolgung ihres Genossenschaftszwecks die Interessen der Gruppe berücksichtigen. Insbesondere kann die Genossenschaft Darlehen oder andere direkte oder indirekte Finanzierungen, auch im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen, an direkt oder indirekt kontrollierte Gesellschaften und Dritte gewähren. Zur Absicherung der eingegangenen Verpflichtungen durch direkt oder indirekt kontrollierte Gesellschaften kann die Genossenschaft Garantien oder Bürgschaften jeglicher Art, einschliesslich Pfandrechte an den Vermögenswerten der Genossenschaft, oder andere Sicherheiten gewähren.