Eingetragene Personen (1)
Ehemals eingetragene Personen (1)
von Rakowski Bernhard
Ausgetreten
in Bourg-en-Lavaux
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
bis 23.04.2025
Zweck
Handel mit Waren aller Art für den Import und Export, insbesondere mit Naturstoffen sowie Beratung bei Investitionsvorhaben; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.
SHAB-Chronik
13.08.2026
#65e3fc95-c9c7-4448-b62f-1366bd724ffa
KK03
Einstellung des Konkursverfahrens GEHRA AG
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. <br />Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 26.05.2026
Datum der Einstellung: 05.08.2026
Kostenvorschuss: CHF 4'600.00
01.06.2026
#535e013f-561c-4254-bdb2-8156513f65a6
Mutation
Mutation GEHRA AG, Baar, neu GEHRA AG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
GEHRA AG in Liquidation
Talacherstrasse 24
6340 Baar
Talacherstrasse 24
6340 Baar
GEHRA AG, in Baar, CHE-136.020.963, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 77 vom 23.04.2025, Publ. 1006314349). Firma neu: GEHRA AG in Liquidation. Aktien neu: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 100 vinkulierte Namenaktien zu CHF 1'000.00]. Vinkulierung neu: Die statutarische Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist von Gesetzes wegen aufgehoben. Mit Entscheid vom 26.05.2026, 09.15 Uhr, hat der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug über die Gesellschaft den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.
Tagesregister-Nr. 10261 vom 27.05.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 77, Datum: 23.04.2025
Kontaktstelle: Handelsregister- und Konkursamt des Kantons Zug
28.05.2026
#38563bea-5a96-4a9d-a86b-94931400cb47
KK01
Vorläufige Konkursanzeige GEHRA AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 26.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.