Eingetragene Personen (6)
in Uitikon, von Biberist
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wiesendangen, von Zürich
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Triesen, von Bern
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Triesen, von Bern
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (8)
Stegemann Christian
Ausgetreten
in Niederglatt, von Zürich
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 02.07.2025
Böni Michael
Ausgetreten
in Wettingen, von Amden
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 05.04.2024
Tobler Marcel
Ausgetreten
in Wettingen, von Zumikon
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.09.2023
Böni Michael
Ausgetreten
in Baden, von Amden
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.09.2023
Lindberg Barbara
Ausgetreten
in Mellieha
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 21.07.2021
Lindberg Magnus
Ausgetreten
in Mellieha
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 21.07.2021
Brose Detlef
Ausgetreten
in Birmenstorf
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 03.03.2021
Aumüller Christian
Ausgetreten
in Baden, von Bern
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Zweck
Design, Entwicklung, Lizenzierung, Handel, Betrieb und Wartung von Spiele- und Entertainmentsoftware sowie die Erbringung aller damit verbundener Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie Beteiligungen erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke sowie Patent-, Marken-, Urheber-, Design- und alle übrigen Immaterialgüterrechte erwerben, halten, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann Finanzierungen jeglicher Art für eigene oder fremde Rechnung vornehmen und/oder in Anspruch nehmen und insbesondere Darlehens- oder Sicherungsgeschäfte (einschliesslich Garantien oder Bürgschaften) für oder mit direkten oder indirekten Mutter-, Tochter- und anderen verbundenen Gesellschaften eingehen, selbst wenn solche Finanzierungen, Darlehens- oder Sicherungsgeschäfte im ausschliesslichen Interesse dieser Mutter-, Tochter- und anderen verbundenen Gesellschaften liegen. Die Gesellschaft kann alle weiteren Geschäfte tätigen und Massnahmen ergreifen, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder mit diesem direkt oder indirekt zusammenhängen.