Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Einzelunternehmung bezweckt das Erbringen von Dienstleistungen in den Geschäftsbereichen einer national und international tätigen Unternehmensberatungsfirma im Bereich Finanzen. Die Einzelunternehmung befasst sich nicht mit Vermögensverwaltung und besorgt keine Bankgeschäfte. Die Einzelunternehmung kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Einzelunternehmung kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen.