Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt das Halten, Verwalten, die Vermietung und die Bewirtschaftung von in- und ausländischen Grundstücken. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft kann Transaktionen mit Tochtergesellschaften, insbesondere mit ihren direkten oder indirekten Gesellschaftern und anderen Gruppengesellschaften abschliessen, auch ohne adäquate Gegenleistung. Sie kann Kredite an verbundene Gesellschaften oder Sicherheiten für deren Verpflichtungen gewähren. Die Gesellschaft kann jede weitere Tätigkeit ausüben, welche mit den erwähnten Zwecken direkt oder indirekt zusammenhängt.