CHE-109.416.494
Fritz und Julia Jörg - Stiftung
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Zweck
Unterstützung von Blinden. Zur Verwirklichung dieses Zweckes gewährt der Stiftungsrat aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens: a) Beiträge an die privaten und (oder) öffentlichen Blindenorganisationen wobei die in den Kantonen Freiburg, Bern und Solothurn ansässigen Organisationen den Vorrag haben; b) Beiträge an die privaten und (oder) öffentlichen Blindenorganisationen der übrigen Schweiz (ausnahmsweise und in Härtefällen); c) Beiträge an die privaten und (oder) öffentlichen Blindenorganisationen des Auslandes (ausnahmsweise und in Härtefäller); d) Beiträge an einzelne Blinde.