Eingetragene Personen (18)
in Heinrichswil (Drei Höfe), von Messen
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Goldiwil (Thun)
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hagendorn (Cham), von Frauenfeld und Kreuzlingen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hergiswil NW, von Luzein
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (10)
bis 13.02.2026
Poklekowski Heinz Detlev
Ausgetreten
in Zollikon
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 22.09.2025
Bleher Jens-Heiko
Ausgetreten
in Steffisburg
Vorsitzender der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 11.04.2025
bis 04.11.2024
bis 28.01.2022
Poklekowski Heinz Detlev
Ausgetreten
in Küsnacht ZH
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 28.01.2022
Nell Stephan
Ausgetreten
in Hilterfingen, von Luzein
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 28.01.2022
Krneta Georg Dr.
Ausgetreten
in Muri b. Bern (Muri bei Bern), von Bern und Aarburg
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 19.06.2020
bis 09.11.2018
Tanner Hans
Ausgetreten
in Hünibach (Hilterfingen), von Langnau im Emmental
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 29.06.2018
Zweck
Der Zweck der Gesellschaft ist die Fabrikation von und der Handel mit Maschinen, insbesondere Werkzeugmaschinen sowie der Erwerb und die Verwertung von Lizenzen in diesem Gebiet. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten, Vertretungen übernehmen sowie jegliche Geschäftstätigkeiten ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Sie kann Grundeigentum im In- und Ausland erwerben, halten, belasten und verkaufen, mit Ausnahme von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen, und für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art, ob entgeltlich oder nicht.