CHE-105.166.306

Freshfood Logistik AG Deisswil in Liquidation

Basisinformationen

CHE-105.166.306
Lyssstrasse 14B
3053 Deisswil b. Münchenbuchsee
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
200'000.00 CHF
Datenstand: 18.06.2026 06:29 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (3)

in Grenchen, von Frutigen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Linden, von Linden
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
in Linden, von Linden
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (2)

Wäfler Rudolf Ausgetreten
in Niederbipp, von Frutigen
Kollektivprokura
bis 06.12.2022
Häring Paul Ausgetreten
in Gersau, von Bösingen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 19.02.2020

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Logistikdienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich des Transportes von Fleisch, Fleischwaren und weiteren Lebensmitteln. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Grundstücke erwerben, halten und veräussern sowie überdies alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.

SHAB-Chronik

17.06.2026 #e1f6de57-08ef-4ed3-8538-d2a7bb433681
KK04
Kollokationsplan und Inventar Freshfood Logistik AG Deisswil Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 07.07.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 27.06.2026

Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen

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