Eingetragene Personen (1)
Zweck
Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung von Management-Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Geschäftsführung. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Darlehen gewähren, Grundstücke erwerben, belasten und veräussern und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann.