CHE-106.536.883

FinMIA Swiss Holding AG in Liquidation

In Liquidation AG 📍 4055 Basel BS HR-Auszug ↗ Zefix ↗ PDF

Basisinformationen

CHE-106.536.883
Häsingerstrasse 27
4055 Basel
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
100'000.00 CHF
Datenstand: 28.05.2026 04:51 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (2)

in Filderstadt
Geschäftsführer
Einzelunterschrift
in Basel, von Grabs
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Ehemals eingetragene Personen (4)

Sömmering Steffen Ausgetreten
in Pratteln
Mitglied
Einzelunterschrift
bis 17.06.2021
in Lachen
Mitglied
Einzelunterschrift
bis 15.02.2021
Schnidrig Ilka Ausgetreten
in Wangen, von Grächen
Mitglied
Einzelunterschrift
bis 18.11.2020
Schnidrig Luzi Ausgetreten
in Freienbach, von Grächen
Mitglied
Einzelunterschrift
bis 29.07.2020

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt das Halten von Beteiligungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Immaterialgüterrechte erwerben, veräussern und verwalten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Die Gesellschaft kann alle mit ihrem Zweck direkt oder indirekt zusammenhängenden kommerziellen und finanziellen Tätigkeiten ausüben.

SHAB-Chronik

27.05.2026 #c609ae65-93de-4c1b-a42d-f6ed64a2f7f9
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf FinMIA Swiss Holding AG Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.
↓ Details
Art des Konkursverfahrens: summarisch

Datum des Auflösungsentscheids: 03.10.2025

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