CHE-100.704.260
Ferienheim der Burgergemeinde Niederbipp
Eingetragene Personen (9)
in Niederbipp, von Niederbipp
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Niederbipp, von Langnau im Emmental
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Niederbipp, von Niederbipp
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Niederbipp, von Niederbipp
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Niederbipp, von Dietwil
Sekretärin (Nichtmitglied)
Kollektivunterschrift zu zweien
in Niederbipp, von Niederbipp
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (9)
Rentsch Joel
Ausgetreten
in Ittigen, von Trub
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 19.09.2025
Romann Brigitte
Ausgetreten
in Niederbipp, von Dielsdorf
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 19.09.2025
Wüthrich Christoph
Ausgetreten
in Niederbipp, von Trub
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 25.11.2024
Freudiger-Grünig Manuela
Ausgetreten
in Niederbipp, von Niederbipp
Mitglied und Sekretärin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 25.11.2024
Schönmann Martin
Ausgetreten
in Niederbipp, von Niederbipp
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 25.11.2024
Born Hanspeter
Ausgetreten
in Niederbipp, von Niederbipp
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 25.11.2024
Anderegg Raphael René
Ausgetreten
in Niederbipp, von Rumisberg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 06.10.2023
Meyer Markus
Ausgetreten
in Niederbipp, von Niederbipp
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 06.10.2023
Müller Christian
Ausgetreten
in Niederbipp, von Niederbipp
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 06.10.2023
Zweck
Die Stiftung bezweckt das zur Verfügung stellen eines Ferienheimes zu kostendeckenden Beiträgen an Schulen, Vereinen und Private. Die einzelnen Rechte und Pflichten werden in einem durch den Stiftungsrat zu erstellendes Benützungsreglement umschrieben. Zu diesem Zweck übernimmt die Stiftung die Kosten für den Unterhalt des Ferienheimes sowie allfälliger Investitionen. Die mit der Benützung des Ferienheimes direkt anfallenden Betriebs- und Lohnkosten, wie insbesondere Heiz-, Strom, Wasser- und Abwasserkosten etc. werden durch kostendeckende Beiträge der Benützer alimentiert. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der Einwohnergemeinde Niederbipp tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.