Eingetragene Personen (2)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an anderen Unternehmungen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie alle Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Investitionen in der Schweiz und im Ausland tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.