Eingetragene Personen (2)
Zweck
Betrieb einer Fahrschule, insbesondere Erbringung von professionellen Fahrdienstleistungen und Ausbildung von Fahrschülern im Strassenverkehr für sämtliche Kategorien wie auch Erbringung von ergänzenden Dienstleistungen wie Erste-Hilfe-Kurse, Verkehrskundeunterricht, Nachschulungen und Handel mit Fahrzeugen. Fahrschulmaterialien und -ausrüstungen sowie der Abschluss von Miet- und Leasingverträgen für Fahrzeuge und Räumlichkeiten.