Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Gipsergeschäfts, die Erbringung von Fassadenverputz- und Isolationsarbeiten und das Anbringen von Akustikdecken sowie die Ausführung von speziellen Gipserarbeiten (Leichtbau, Unterlagsbodenarbeiten, Spezialdecken usw.). Die Gesellschaft kann Liegenschaften erwerben und veräussern, sich bei anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten und alle Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern.
SHAB-Chronik
20.08.2026
#f22f9ef9-bf03-46eb-b5f1-904d271913c9
Mutation
Mutation F&A Bau GmbH, Brittnau, neu F&A Bau GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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F&A Bau GmbH in Liquidation
Zofingerstrasse 39
4805 Brittnau
Zofingerstrasse 39
4805 Brittnau
F&A Bau GmbH, in Brittnau, CHE-331.503.008, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 31 vom 14.02.2025, Publ. 1006257447). Firma neu: F&A Bau GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zofingen vom 13.08.2026 ist über diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 13.08.2026, 09:00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Tagesregister-Nr. 11689 vom 17.08.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 31, Datum: 14.02.2025
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Aargau
14.08.2026
#be47dd93-7b44-4b8f-948a-e4c3eea2cd6f
KK01
Vorläufige Konkursanzeige F&A Bau GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 13.08.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Dritte, die Vermögen der konkursiten Gesellschaft verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./DBo