Eingetragene Personen (6)
in Frenkendorf, von Riehen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Münchenstein, von Rüeggisberg
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wintersingen, von Rüeggisberg
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bern, von Oensingen
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wünnewil (Wünnewil-Flamatt), von Köniz
Vizepräsidentin des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (2)
Lerena Dona Anna María
Ausgetreten
in Bern, von Luzern
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 19.02.2026
Hugi Loredana
Ausgetreten
in Bern, von Köniz
Vizepräsidentin des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 19.02.2026
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und Produkte- und Softwareentwicklung sowie den Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen und Massnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zu fördern, wie beispielsweise im In- und Ausland Unternehmungen aller Art, Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten, nutzen, belasten und veräussern, Zweigniederlassungen und Agenturen begründen sowie Kredite gewähren, Kapitalien verwalten und Garantien zugunsten von verbundenen Gesellschaften stellen. Die Gesellschaft kann Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei es mittels Darlehen und/oder anderen Finanzierungen, ob gegen Entgelt oder nicht. Die Gesellschaft kann für ihre eigenen Verbindlichkeiten oder die Verbindlichkeiten der vorgenannten Personen Sicherheiten jeglicher Art bestellen, einschliesslich mittels Pfandrechten, Abtretungen, fiduziarischen Übereignungen, Garantien jeglicher Art oder mittels Ausgleichsverpflichtungen, ob gegen Entgelt oder nicht, auch wenn solche Finanzierungen, Sicherheiten oder Garantien im ausschliesslichen Interesse von Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, oder von direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, liegen.