CHE-112.653.758

EUROCEMENT Holding AG in Liquidation

Basisinformationen

CHE-112.653.758
c/o Domizilagentur GmbH
Badenerstrasse 580
8048 Zürich
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
430'510'000.00 CHF
Datenstand: 30.05.2026 04:25 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (3)

in Walchwil
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
in Plan-les-Ouates, von Bagnes
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Moskau
Präsidentin des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Ehemals eingetragene Personen (5)

Lavrishchev Sergey Ausgetreten
in Zug
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
bis 12.08.2024
Kraiushkin Maksim Ausgetreten
in Moskau
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 12.08.2024
Rogachev Sergei Ausgetreten
in Stavropol City
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 12.08.2024
Sergeychuk Vitali Ausgetreten
in Moskau
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 12.08.2024
Bueche David Ausgetreten
in Thônex, von Court
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 12.08.2024

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die dauernde Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an anderen Handels-, Finanz-, oder Industriegesellschaften. Die Immobilienbeteiligungen im Sinne des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BewG) sind ausgeschlossen. Der Gesellschaft ist es erlaubt, in ihrem eigenen Namen oder im Namen eines Dritten, alle Handels-, Finanz-, Industrie-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte, die mit ihrem Zweck direkt oder indirekt zusammenhängen, vorzunehmen und Beteiligungen an anderen Gesellschaften, die ähnliche oder verknüpfte Zwecke haben, zu erwerben. Die Gesellschaft kann Finanzierungen jeglicher Art für eigene oder fremde Rechnung vornehmen und/oder in Anspruch nehmen und insbesondere etwaige Darlehen, Garantien - oder Sicherungsgeschäfte (einschliesslich etwaige Verpfändungen, Belastungen, Hypotheken, Bürgschaften oder Patronatserklärungen) gegen Entgelt oder unentgeltlich für oder mit direkte(n) oder indirekte(n) Mutter-, Tochter-, andere(n) verbundene(n) Gesellschaften oder Dritten eingehen, selbst wenn solche Finanzierungen, Darlehens- oder Sicherungsgeschäfte im ausschliesslichen Interesse dieser Mutter-, Tochter- und anderen verbundenen Gesellschaften oder Dritten liegen. Die Gesellschaft kann zudem Management-Dienstleistungen für Mutter-, Tochter- oder andere verbundene Gesellschaften erbringen.

SHAB-Chronik

29.05.2026 #c3a11736-220d-4be0-a484-92238e1dd99e
KK04
Kollokationsplan EUROCEMENT Holding AG Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Im Konkurs über die EUROCEMENT Holding AG, mit Sitz in Zürich, liegt der ergänzte, bzw. geänderte Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Altstetten-Zürich, Postfach, 8048 Zürich erneut zur Einsicht auf.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 18.06.2026

Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich

Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen ab Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen. Es können nur die ergänzten bzw. geänderten Forderungen angefochten werden.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.

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