Zweck
Verlegen von Bodenbelägen, insbesondere Teppichen und Parkett, das Erneuern von Silikonfugen und ähnliche Tätigkeiten sowie Handel mit Produkten in diesen Bereichen. Kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit solchen zusammenschliessen.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 13.06.2026.