CHE-102.221.819
Einfamilienhausgenossenschaft Zälgli Bätterkinden
Eingetragene Personen (6)
in Bätterkinden, von Oberdiessbach
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
in Bätterkinden, von Beatenberg
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
in Bätterkinden, von Signau
Mitglied und Kassier der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bätterkinden, von Heiden
Mitglied und Sekretärin der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bätterkinden, von Val-de-Travers
Präsident der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bätterkinden, von Zürich
Vizepräsident der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (6)
Schäpper-Holzer Ursula
Ausgetreten
in Bätterkinden, von Grabs
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 09.04.2026
bis 09.04.2026
Widmer Tanja
Ausgetreten
in Bätterkinden, von Unterschächen
Mitglied und Sekretärin der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 09.04.2026
Sommer Jürg
Ausgetreten
in Bätterkinden, von Sumiswald
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 24.10.2024
Wyss Patric
Ausgetreten
in Bätterkinden, von Landiswil
Präsident der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 24.10.2024
Späti Alfred
Ausgetreten
in Bätterkinden, von Oberdorf (SO)
Vizepräsident der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.08.2020
Zweck
Die Genossenschaft als gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Organisation bezweckt die Erhaltung von Wohneigentum im Zälgli Bätterkinden. Sie will in gemeinsamer Selbsthilfe das materielle und soziale Wohl der Genossenschafter fördern und der Gemeinschaft dienen. Dieser Zweck wird insbesondere erreicht: a) Durch den Betrieb eines Gemeinschaftshauses und weiterer gemeinschaftlicher Anlagen und Einrichtungen in der Überbauung Zälgli Bätterkinden. Sämtliche Gemeinschaftsanlagen stehen den Genossenschaftern im Rahmen der Benutzungsreglemente zur Verfügung. b) Durch die Wahrung und Vertretung der Interessen der Genossenschafter gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Wirtschaftsverbänden, Behörden sowie der Öffentlichkeit. Die Genossenschaft kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern oder damit direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen.